1. Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Schwerin vom 31.05.2023 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung und über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Erhebung haltloser Anschuldigungen gegenüber anderen Beschäftigten.
I. II. 1. 2. 3. I. II. 1. 2.
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