1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
Die Beklagte ist ein mit der Reparatur und dem Austausch von Fahrzeugscheiben befasstes Unternehmen und betreibt bundesweit Werkstätten.
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