BVerwG - Beschluss vom 19.12.2024
1 WB 19.23
Normen:
SBG § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 10; SBG § 25 Abs. 3 S. 2; SBG § 59 S. 1; SBG § 63 Abs. 1 S. 1; BPersVG § 7; BPersVG § 92 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit einer Weisung des (militärischen) Vizepräsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr; Weisung zum Erhalt der Einsatzbereitschaft im OrgBer AIN durch die COVID-19-Impfung; Fehlende Beteiligung des zuständigen Gesamtpersonalrats

BVerwG, Beschluss vom 19.12.2024 - Aktenzeichen 1 WB 19.23

DRsp Nr. 2025/1827

Rechtmäßigkeit einer Weisung des (militärischen) Vizepräsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr; "Weisung zum Erhalt der Einsatzbereitschaft im OrgBer AIN durch die COVID-19-Impfung"; Fehlende Beteiligung des zuständigen Gesamtpersonalrats

Raum für ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsrecht im Soldatenwesen ist nur dann gegeben, wenn dem Gegenstand der Maßnahme - hier die Duldung der COVID-Impfung - keine abschließende und zwingende gesetzliche Regelung (förmliches Gesetz oder Rechtsverordnung) zugrunde liegt, die dem Vorgesetzten keine Ermessens-, Beurteilungs- oder Ausfüllungsspielräume mehr belässt.

Tenor

Die vom Militärischen Vizepräsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr am 7. März 2022 erteilte "Weisung zum Erhalt der Einsatzbereitschaft im OrgBer AIN durch die COVID-19-Impfung", der Beschwerdebescheid der Vizepräsidentin des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr als Beauftragte für die Angelegenheiten des Militärischen Personals vom 25. April 2022 und der Bescheid des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. März 2023 werden aufgehoben.