Die vom Militärischen Vizepräsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr am 7. März 2022 erteilte "Weisung zum Erhalt der Einsatzbereitschaft im OrgBer AIN durch die COVID-19-Impfung", der Beschwerdebescheid der Vizepräsidentin des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr als Beauftragte für die Angelegenheiten des Militärischen Personals vom 25. April 2022 und der Bescheid des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. März 2023 werden aufgehoben.
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