LAG Hamm, vom 12.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 830/10
ArbG Rheine, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 180/10
Rechtsfolgen des Wechsels eines Unternehmens in eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit des Arbeitgeberverbandes
BAG, Urteil vom 21.11.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 27/11
DRsp Nr. 2013/6888
Rechtsfolgen des Wechsels eines Unternehmens in eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit des Arbeitgeberverbandes
Orientierungssätze:1. Die wegen unterlassener oder nicht rechtzeitiger Information der Gewerkschaft über den Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft nach § 3 Abs. 1TVG fortbestehende Tarifgebundenheit besteht lediglich vorübergehend für den Tarifvertrag fort, der Gegenstand der Verhandlungen zur Zeit des Statuswechsels ist. Sie bezieht sich nicht auf spätere Tarifverträge.2. Zur Wirkung einer einschränkungslos und für alle in der Satzung geregelten Bereiche und Befugnisse geltenden Satzungsbestimmung eines Arbeitgeberverbandes, nach der in Tarifangelegenheiten Rechte und Pflichten nur für "T-Mitglieder" bestehen und "OT-Mitglieder" in diesen Angelegenheiten kein Stimmrecht haben.
Orientierungssätze des Gerichts:1. Die wegen unterlassener oder nicht rechtzeitiger Information der Gewerkschaft über den Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft nach § 3 Abs. 1TVG fortbestehende Tarifgebundenheit besteht lediglich vorübergehend für den Tarifvertrag fort, der Gegenstand der Verhandlungen zur Zeit des Statuswechsels ist. Sie bezieht sich nicht auf spätere Tarifverträge.
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