1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. November 2010 - 6 Sa 684/10 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 20. Mai 2010 -
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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