1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 29. Juni 2011 - 1 (2)
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger auch für die ersten drei Monate des Jahres 2009 ein Anspruch auf die sog. Wartezahlung nach §
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