I. Im Ausgangsverfahren begehrt die Klägerin im wesentlichen die Fortzahlung der ihr gewährten berufsbezogenen Zuwendung (bbZ) über den 31. Dezember 1991 hinaus. Hier ist zunächst über die Zulässigkeit des von der Klägerin beschrittenen Sozialrechtswegs zu entscheiden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|