1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27.09.2023 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird hinsichtlich des ausgeurteilten Bonusanspruchs zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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