Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener Schadensersatzansprüche eines Beamten; Haftungsfreistellung des Unternehmers
BGH, Urteil vom 17.06.1997 - Aktenzeichen VI ZR 288/96
DRsp Nr. 1997/6272
Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener Schadensersatzansprüche eines Beamten; Haftungsfreistellung des Unternehmers
»a) Die Beschränkung des unfallgeschädigten Beamten auf die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche schließt den Regreß eines Sozialversicherungsträgers, auf den zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Beamten übergegangen sind, auch dann nicht aus, wenn er sich gegen den Dienstherrn selbst richtet. b) Die Haftungsfreistellung des Unternehmers nach § 636RVO, die grundsätzlich jeder Sozialversicherungsträger gegen sich gelten lassen muß, kommt bei einem Regreß des Rentenversicherungsträgers nur dann in Betracht, wenn für den Geschädigten zur Zeit des Unfalls ein Unfallversicherungsverhältnis bestand.«
Normenkette:
BeamtVG § 46 ; RVO § 636 ; SGB X § 116 ;
Tatbestand:
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