Auf die Beschwerde des Betriebsrates und des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.06.2012 -
Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, an den Beteiligten zu 2) 287,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2012 zu zahlen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin die Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietwagens anlässlich der Teilnahme an einer Betriebsrätekonferenz zu tragen hat.
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