Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 14. November 2023 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten, soweit der Rechtsstreit in der Berufungsinstanz zur Entscheidung angefallen ist, um die Wirksamkeit einer Befristung.
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