LAG Köln - Urteil vom 17.07.2024
11 SLa 91/24
Normen:
BGB § 275; BGB § 283;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4915/23

Schadensersatz wegen nicht erteilter Auskunft hinsichtlich der Grundlagen für eine Bonusberechnung

LAG Köln, Urteil vom 17.07.2024 - Aktenzeichen 11 SLa 91/24

DRsp Nr. 2024/14253

Schadensersatz wegen nicht erteilter Auskunft hinsichtlich der Grundlagen für eine Bonusberechnung

1. Für die Annahme einer rechtlichen Sonderbeziehung und damit für die Zuerkennung eines Auskunftsanspruchs ist es regelmäßig ausreichend, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist. 2. Für den Fall unterlassener Zielvereinbarung ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich vereinbarte Ziele erreicht hätte, wenn nicht besondere Umstände diese Annahme ausschließen. Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls nachzuweisen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2024 - 2 Ca 4915/23 - abgeändert und die Beklagte kostenpflichtig verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 10.868,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2023 zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 275; BGB § 283;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen nicht erteilter Auskunft hinsichtlich der Grundlagen für eine Bonusberechnung.