1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.02.2024 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatz nach der
Der Kläger bewarb sich am 29.07.2023 auf eine Stellenanzeige der Beklagten als Sachbearbeiter Forderungsmanagement. Am 08.08.2023 erhielt er eine Absage. Am selben Tag übersandte der Kläger der Beklagten eine E-Mail (Bl. 10 d. erstinstanzlichen Akte) mit -auszugsweise- folgendem Inhalt:
"Da mich natürlich interessiert, was die ausschlaggebenden Gründe für diese Absage waren, bitte ich Sie höflichst, mir die Ablehnungsgründe mitzuteilen und mir eine umfassende Auskunft sowie eine vollständige Datenkopie auf Grundlage von Artikel
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