Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. August 2022 -
Im Übrigen wird die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Kostenpunkt dahingehend abgeändert wird, dass die Klägerin auch die erstinstanzlichen Kosten der Nebenintervention und die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Darmstadt entstandenen Kosten zu tragen hat.
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