LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.01.2024
14 Sa 1591/22
Normen:
BGB § 781; BGB § 280;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 205/21

Schadensersatzansprüche eines Seniorenheimbetreibers gegen einen Pflegedienstleister in Zusammenhang mit einer behaupteten Pflichtverletzungen; Notwendigkeit der Individualisierung von Schadensposten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.01.2024 - Aktenzeichen 14 Sa 1591/22

DRsp Nr. 2024/12230

Schadensersatzansprüche eines Seniorenheimbetreibers gegen einen Pflegedienstleister in Zusammenhang mit einer behaupteten Pflichtverletzungen; Notwendigkeit der Individualisierung von Schadensposten

1. Hat das Arbeitsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige selbstständige rechtliche Erwägungen gestützt, so muss sich die Berufungsbegründung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist mit sämtlichen rechtlichen Begründungen auseinandersetzen. 2. Der Anspruchssteller eines Schadensersatzanspruchs muss in einer der prozessualen Darlegungslast entsprechenden Weise vortragen, dass die im genannten Zeitraum entstandenen Kosten für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern auf vertretbaren Pflichtverletzungen beruhten.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. August 2022 - 10 Ca 205/21 - wird in Höhe von 3.736,60 € (vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) als unzulässig verworfen.

Im Übrigen wird die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Kostenpunkt dahingehend abgeändert wird, dass die Klägerin auch die erstinstanzlichen Kosten der Nebenintervention und die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Darmstadt entstandenen Kosten zu tragen hat.