1. Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.04.2024 -
2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht im Rahmen des Berufungsverfahrens Schadensersatzansprüche wegen der unberechtigten Weitergabe von personenbezogenen Daten geltend.
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