Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. November 2008 - 4 Ca 5547/08 - wird einschließlich des Auflösungsantrags insgesamt kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen, einen Auflösungsantrag der Beklagten und die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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