Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 9. September 2024 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 9. August 2024 -
I.
Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Kläger) gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
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