I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichtes Bamberg vom 21.12.2023 -
II. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Sonderzahlung an Pflegekräfte ("Corona-Prämie").
Der Kläger arbeitet bei der Beklagten seit 01.04.1985 als Gesundheits- und Krankenpfleger in Vollzeit. Er ist Mitglied des Personalrates bei der Beklagten und seit dem 10.02.2020 pauschal von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Ohne die Freistellung hätte der Kläger nach Maßgabe des §
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