1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bautzen vom 6.1.2025 wird
zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit seiner sofortigen Beschwerde greift der Kläger einen Beschluss des Arbeitsgerichts an, durch den der in der Hauptsache anhängige Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss eines vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. anhängigen Verfahrens ausgesetzt wird, dessen Gegenstand das Bestehen eines Tarifvertrages ist.
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