Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. August 2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 57.929,44 EUR (in Worten: Siebenundfünfzigtausendneunhundertneunundzwanzig und 44/100 Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit 15. Dezember 2010 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten, einem polnischen Unternehmer, für die Zeit von Januar 2009 bis September 2010 Mindestbeiträge zum Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft.
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