[01] Die Pretura circondariale Frosinone hat mit Beschluß vom 27. Juni 1995, beim Gerichtshof eingegangen am 3. August 1995, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag mehrere Fragen nach der Auslegung des Artikels 5 EG-Vertrag und des Grundsatzes der Haftung des Staates für Schäden, die dem Bürger durch einen dem Staat zuzurechnenden Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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