1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 08.08.2023, Az.:
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitgegenständlich sind Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie Schadensersatz sowie auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz weiterer materieller und immaterieller Schäden.
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