LAG Nürnberg - Urteil vom 10.10.2024
5 SLa 26/24
Normen:
SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3;
Fundstellen:
BB 2025, 307
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 08.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1088/22

Sozialversicherungsrechtlicher Haftungsausschluss gegen einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes

LAG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2024 - Aktenzeichen 5 SLa 26/24

DRsp Nr. 2025/1202

Sozialversicherungsrechtlicher Haftungsausschluss gegen einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 08.08.2023, Az.: 9 Ca 1088/22, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3;

Tatbestand

Streitgegenständlich sind Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie Schadensersatz sowie auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz weiterer materieller und immaterieller Schäden.

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