1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 22.02.2024 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts, durch den das Passivrubrum berichtigt worden ist.
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