Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.03.2012 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Beschwerdewert: 60.198,06 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche, Freistellung von Steuernachforderungen sowie die Aufnahme in eine betriebliche Altersversorgung.
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