Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die mit Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.9.2024 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bei der Kreispolizeibehörde des Kreises L. mit der Beigeladenen zu 2. zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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