BFH, vom 20.12.1982 - Vorinstanzaktenzeichen VIII R 175/80
Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen
BVerfG, Beschluss vom 02.10.1984 - Aktenzeichen 1 BvR 123/83
DRsp Nr. 2002/14686
Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen
1. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines betrieblich veranlaßten Arbeitsverhältnisses mit nahen Angehörigen gelten nicht nur, wenn ein Kind Arbeitnehmer im Betrieb seines Vaters ist, sondern auch umgekehrt, wenn ein Vater im Betrieb seines Sohnes mitarbeitet.2. Das Verfahren nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.