Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.02.2012 -
I.
Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß §
Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien darüber, in welchem Umfang die Beklagte die Betriebsrente des Klägers anzupassen hatte.
Der Kläger bezieht seit 01.07.2005 eine betriebliche Altersversorgung von anfänglich 3.357,00 EUR brutto pro Monat, die die Beklagte zum 01.07.2008 auf 3.410,50 EUR brutto pro Monat und per 01.07.2011 auf 3.525,50 EUR brutto pro Monat erhöhte und auch bezahlte. Der Kläger beanspruchte hingegen ab 01.07.2008 3.599,03 EUR brutto pro Monat und ab 01.07.2011 3.720,22 EUR brutto pro Monat.
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