Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.02.2012 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf 9.698,73 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß §
Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien darüber, in welchem Umfang die Beklagte die Betriebsrente des verstorbenen Ehemanns der Klägerin und die Witwenrente der Klägerin anzupassen hatte.
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