1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 6. August 2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.022,25 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1. Dezember 2008 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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