LAG Thüringen - Urteil vom 03.09.2024
1 Sa 221/23
Normen:
TV-TgDRV § 12 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 06.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2060/22

Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung eines Beschäftigten als Teamleiter

LAG Thüringen, Urteil vom 03.09.2024 - Aktenzeichen 1 Sa 221/23

DRsp Nr. 2025/564

Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung eines Beschäftigten als Teamleiter

1. Im Hinblick auf die Bestimmung des Arbeitsvorgangs im Tarifsinne gehört bei leitenden Tätigkeiten - wie hier der Tätigkeit als Teamleiterin - nicht nur die Arbeitszeit, die unmittelbar auf Koordinierungs- und Leitungsaufgaben entfällt, zum Arbeitsvorgang. Vielmehr gehören dann, wenn der leitende Mitarbeiter - wie hier - selbst Aufgaben wahrnimmt, die innerhalb des von ihm betreuten Bereichs anfallen, auch diese Tätigkeiten als Zusammenhangsarbeiten zur einheitlich zu bewertenden Leitungstätigkeit. Eine Aufsplittung dieser beiden Tätigkeitsanteile verbietet sich.