ArbG Erfurt, vom 06.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2060/22
Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung eines Beschäftigten als Teamleiter
LAG Thüringen, Urteil vom 03.09.2024 - Aktenzeichen 1 Sa 221/23
DRsp Nr. 2025/564
Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung eines Beschäftigten als Teamleiter
1. Im Hinblick auf die Bestimmung des Arbeitsvorgangs im Tarifsinne gehört bei leitenden Tätigkeiten - wie hier der Tätigkeit als Teamleiterin - nicht nur die Arbeitszeit, die unmittelbar auf Koordinierungs- und Leitungsaufgaben entfällt, zum Arbeitsvorgang. Vielmehr gehören dann, wenn der leitende Mitarbeiter - wie hier - selbst Aufgaben wahrnimmt, die innerhalb des von ihm betreuten Bereichs anfallen, auch diese Tätigkeiten als Zusammenhangsarbeiten zur einheitlich zu bewertenden Leitungstätigkeit. Eine Aufsplittung dieser beiden Tätigkeitsanteile verbietet sich.
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