Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 13.09.2023 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger als freigestelltem Betriebsratsmitglied zustehenden Vergütung.
Der Kläger ist ausgebildeter Möbeltischler und seit 1979 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, beschäftigt.
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