Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Hannover vom 24.08.2023 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.01.2023 nach Entgeltgruppe E 14 des Entgelttarifvertrages zu vergüten.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1198,79 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 auf 1076,64 € netto und auf 122,15 € netto seit dem 01.08.2023 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage wegen der Zinsen teilweise abgewiesen. Insoweit wird die Berufung teilweise zurückgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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