Auf die Berufung Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 31.07.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 257,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2012, weitere 176,02 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2013 und weitere 264,03 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 29.06.2013 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
Die Revision wird zugelassen.
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