Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 31.07.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 253,18 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2013, weitere 124,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2013 und weitere 119,19 € brutto seit dem 01.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 38 % und die Beklagte zu 62 %.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|