Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 12.05.2010 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
43,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2008,
77,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2008 sowie
95,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2008
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
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