1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 07.02.2014 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Die Beklagte betreibt Lebensmitteleinzelhandel mit einer Vielzahl von Supermärkten in ... und im Umkreis bis zu 200 Kilometern.
Der Kläger verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelhandelskaufmann.
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