Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 12.03.2012 (Az.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines Arbeitnehmers.
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