ZPO § 308 Abs. 1 S. 1; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten des Bundes (TVöD/Bund) § 12; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten des Bundes (TVöD/Bund) § 13; EntgO Bund) § 3 Abs. 1, Anl. 1 Teil IV Abschn. 2 Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 6a, Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 und Fallgruppe 4, Entgeltgruppe 6 Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV;
Vorinstanzen:
ArbG Hameln, vom 28.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 309/21
LAG Niedersachsen, vom 21.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 400/22
Terminbearbeiter iSd. Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 6a des Teils IV (Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung) Abschnitt 2 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund; Ausübung schwieriger Koordinationstätigkeiten zwischen Dienststellen, Werkstätten, Industrie- oder Handwerksbetrieben für komplexe Geräte; Koordinationstätigkeiten als terminliche Abstimmungen des Arbeitsablaufs zwischen den genannten Stellen; Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO
BAG, Urteil vom 11.12.2024 - Aktenzeichen 4 AZR 201/23
DRsp Nr. 2025/3525
Terminbearbeiter iSd. Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 6a des Teils IV (Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung) Abschnitt 2 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund; Ausübung schwieriger Koordinationstätigkeiten zwischen Dienststellen, Werkstätten, Industrie- oder Handwerksbetrieben für komplexe Geräte; "Koordinationstätigkeiten" als terminliche Abstimmungen des Arbeitsablaufs zwischen den genannten Stellen; Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO
Orientierungssätze:
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