Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.07.2009 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
Die Parteien streiten um das Bestehen eines Anspruchs des Klägers auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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