Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 13. Dezember 2023 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme von Kosten für die Neuanschaffung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) sowie die Kosten für dessen behindertengerechten Umbau im Streit.
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