Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 30.10.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Verpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme von Zahnbehandlungskosten einschließlich Zahnersatz im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
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