Die Parteien streiten um die Zahlungspflicht der Beklagten für Aufwendungen der Klägerin aus einer Altersversorgungszusage für ihren Arbeitnehmer.
Die Klägerin ist Arbeitgeberin des am 10. August 1934 geborenen Arbeitnehmers ..., der am 20. November 1990 bei einem Verkehrsunfall in ... durch den bei der Beklagten zu 2) versicherten Pkw der Beklagten zu 1) schwer verletzt wurde; ... ist seitdem arbeitsunfähig.
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