1. Das Verfahren wird gemäß § 89 Abs. 4 Satz 2 ArbGG eingestellt.
2. Der Beschwerdeführer ist des Rechtsmittels der Beschwerde verlustig.
Der Beschwerdeführer hat mit Schriftsatz seines anwaltlichen Vertreters vom 19.08.2014 die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 09.01.2014 -
1. Die Rücknahme war wirksam.
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