Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 03.08.2023 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das klagende Land verlangt als Arbeitgeber von der beklagten Arbeitnehmerin die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
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