I. Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 09.05.2012 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte zu 60 %, die Klägerin zu 40% bei einem Gesamtstreitwert in der Berufung in Höhe von 3.817,31 EUR.
III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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