Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 16.10.2013 - 3 Ca 380/13 Ö - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt mit dem vorliegenden Verfahren die Zahlung einer Entschädigung mit der Begründung, er sei aufgrund seiner Schwerbehinderung bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle bei der Beteiligten benachteiligt worden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|