I. Die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 2012 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten die Aufnahme einer bestimmten Aufgabenbeschreibung in das ihr erteilte und zwischenzeitlich im Wesentlichen einvernehmlich abgeänderte Zeugnis verlangen kann.
Wegen des diesem Streit zugrunde liegenden unstreitigen Sachverhaltes und des streitigen Vorbringens der Parteien in der ersten Instanz wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (Bl. 71 - 75, 82 - 87 d. A.) sowie auf die zwischen den Parteien in der Eingangsinstanz gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
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