1. Auf die Revision des Klägers und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Dezember 2023 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision und der Anschlussrevision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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