LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.11.2009 6 Sa 541/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5; RTV 2000 § 6 Nr. 1; RTV 2000 § 6 Nr. 6; BAT § 29;
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 10.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 495/08
Ungekürzter Ortszuschlag bei Überleitung des Ehegatten in neues Tarifrecht; Fortgeltung des BAT bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Haustarifvertrag und weiterer Verweisung auf altes Tarifrecht
LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 541/09
DRsp Nr. 2010/41
Ungekürzter Ortszuschlag bei Überleitung des Ehegatten in neues Tarifrecht; Fortgeltung des BAT bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Haustarifvertrag und weiterer Verweisung auf altes Tarifrecht
1. Die Rechtsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien umfasst grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht.2. Die öffentliche Hand ist Träger sozialer Dienste und Einrichtungen, in denen die Betreuung, Erziehung, Rehabilitation und ähnliche Dienste an bedürftigen Menschen verrichtet werden; Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Berufsausbildung in solchen Einrichtungen der öffentlichen Hand beschäftigt werden, können in gleicher Weise Arbeitnehmer privater Träger entsprechender Einrichtungen sein.3. Die in einem Haustarifvertrag enthaltene Verweisung auf die Vorschriften des § 29BAT kommt trotz Ersetzung des BAT durch die Vorschriften des TVöD weiterhin als Anspruchsgrundlage für einen Ortszuschlag in Betracht; als Bezugnahmeobjekt des Haustarifvertrages ist der BAT weder entfallen noch wird der TVöD von einer dynamischen Verweisung im Haustarifvertrag erfasst.
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