LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.12.2024
8 SLa 316/24
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 19.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 325/23

Unklare und ausfüllungsbedürftige Regelung betreffend tarifliche Lohnerhöhungen gegenüber sog. Altbeschäftigten; Gestaltungsermessen der Tarifparteien bzgl. der Vornahme einer Anpassung einer tariflichen Regelung für die Zukunft

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.2024 - Aktenzeichen 8 SLa 316/24

DRsp Nr. 2025/4095

Unklare und ausfüllungsbedürftige Regelung betreffend tarifliche Lohnerhöhungen gegenüber sog. Altbeschäftigten; Gestaltungsermessen der Tarifparteien bzgl. der Vornahme einer Anpassung einer tariflichen Regelung für die Zukunft

1. Eine Regelung, dass die unter einen Haustarifvertrag nebst Anwendungvereinbarung fallenden sog. Altbeschäftigten tarifliche Lohnerhöhungen in dem Volumen erhalten sollen wie die unter den Verbandstarifvertrag fallenden Arbeitnehmer, ist unklar und ausfüllungsbedürftig. Sie kann sowohl in dem Sinne verstanden werden, dass dieselbe prozentuale Erhöhung auch bei den Löhnen der Altbeschäftigten vorzunehmen ist, als auch im Sinne einer gleichmäßigen Weitergabe eines einheitlichen Festbetrages bzw. eines einheitlichen festen Erhöhungsbetrages. 2. Es liegt im Gestaltungsermessen der Tarifparteien, eine Anpassung einer tariflichen Regelung für die Zukunft vorzunehmen.